Das Spiel wird im Zusammenhang mit der Spielordnung VSPO (https://volleyball.bayern/fileadmin/user_upload/BVV/Downloads/Verband/Satzung-Ordnungen/VSPO_2020.pdf), 7.7 a)
"Die in der Spielerlizenz eingetragene Jahresberechtigung gilt auch für Pokalspiele."
mit 0:3 (0:75) gegen Nördlingen II gewertet.
Begründung: Es wurde der Spieler Andreas Frisch manuell eingetragen, jedoch ist dieser Spieler für die Bezirksklasse-Mannschaft Nördlingen I gemeldet und spielberechtigt und hätte an diesem Spiel nicht teilnehmen dürfen.
Zudem wurde gegen VSPO, 7.7 c)
"Bei Pokalspielen müssen die gültigen Spielerlizenzen vor Beginn des ersten Spieles der jeweiligen Mannschaft vorgelegt werden. Spieler, die keine gültige Spielerlizenz vorlegen können, dürfen nicht eingesetzt werden."
wahrscheinlich auch verstoßen, da eine gültige Spielerlizenz hätte nicht vorliegen können.
Von einem Bußgeld wird im zweiten Fall abgesehen, da nicht klar ersichtlich ist, wessen Verantwortungsbereich (Schiedsgericht/Schreiber) zuständig ist. (Im Zweifel das Schiedsgericht, in diesem Fall dann beide Mannschaften, was eine Bestrafung obsolet macht)